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März 30, 2020

Software-Hersteller-Audit – wichtige Faktoren für Kunden:

# 1: Professionelles Vorgehen

# 2: Überprüfung des Rechts auf Audit und dessen Scope

# 3: Beachtung der Richtlinien des Kunden (insb Security, Geheimhaltung und Datenschutz)

# 4: Briefing des Managements

# 5: Prüfung bzw Vereinbarung der Agenda und Vorgangsweise

# 6: Vertrags- und rechtskonformes Prozedere des Auditors sicherstellen

# 7: durchgehende Prüfung, Kommentierung und Dokumentation



März 30, 2020

Zulässigkeit des Kaufs und Verkaufs von Gebrauchtsoftware

Die Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels ist im Grundsatz durch die EuGH und BGH Rechtsprechung bestätigt, siehe dazu insb EuGH 3.7.2012, C-128/11, UsedSoft (betrifft Hersteller Oracle); BGH 17.7.2013, I ZR 129/08, UsedSoft II (betrifft Hersteller Oracle); OLG München, Beschluss vom 02. März 2015 – 6 U 2759/07 (betrifft Hersteller Oracle); BGH 11. 12. 2014, ZR 8/13, UsedSoft III (betrifft Hersteller Adobe); EuGH 12. 10. 2016, C-166/15, Ranks und Vasiļevičs (betrifft Hersteller Microsoft).



März 30, 2020

Voraussetzungen eines Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen

In der Praxis zeigen sich folgende wesentliche Faktoren:

# Vorliegen der (kumulativ erforderlichen) Voraussetzungen für das Eintreten der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den erworbenen Gebrauchtsoftwarelizenzen und somit eines rechtmäßigen Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen

# Kauf von bzw Verkauf an (seriöse und erfahrene) Händler mit einer etablierten Praxis mit dem Hersteller, kein Abschluss von „Direktverträgen“ mit anderen Lizenznehmern

# Umfassende lizenztechnische und vertragliche Dokumentation

# Bei Kauf: Berücksichtigung der Spezifika des Gebrauchtsoftwaremarktes: Gibt es die gewünschten Lizenzen überhaupt am Markt?

# Bei Verkauf: ein gut eingerichtetes Software-Asset-Management (um zB nicht zu viel zu verkaufen)